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Klarheit über die neuen Vermietungsregeln. Bevor das Bezirksamt anruft.

Ab dem 20. Mai 2026 erhalten Berliner Bezirksämter monatlich Buchungsdaten direkt von Airbnb, Booking und anderen Plattformen. Doch nicht nur Kurzzeitvermieter sind betroffen — auch befristete Verträge, möblierte Vermietung und WG-Strukturen unterliegen 2026 neuen Regeln. MietSense ordnet die geltende Rechtslage strukturiert auf — verständlich, mit Quellen, in 5 Minuten.

Strukturierte InformationsleistungQuellen aus öffentlichen RechtsgrundlagenKeine Rechtsberatung

Drei Regelungen, die 2026 für Berliner Vermieter alles verändern

Wer eine Wohnung kurzzeitig vermietet, untervermietet, möbliert weitergibt oder als WG betreibt, bewegt sich seit diesem Jahr in einem deutlich engeren rechtlichen Rahmen. Drei konkrete Änderungen sind besonders relevant.

EU-Verordnung 2024/1028

Seit dem 20. Mai 2026 übermitteln Plattformen wie Airbnb und Booking monatlich Buchungsdaten — Adresse, Übernachtungen, Registriernummer — direkt an die zuständigen Bezirksämter. Was bisher schwer nachzuvollziehen war, wird jetzt automatisch geprüft.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1028, Art. 7

BGH-Urteil VIII ZR 228/23

Im Januar 2026 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Wer als Hauptmieter untervermietet und dabei einen Gewinn über die eigene Kaltmiete hinaus erzielt, riskiert die fristlose Kündigung — auch dann, wenn der Vermieter der Untervermietung grundsätzlich zugestimmt hat.

Quelle: BGH, Urteil vom 24.01.2026, VIII ZR 228/23

Mietrechtsreform 2026 und Zweckentfremdungsverbot Berlin

Das Berliner ZwVbG begrenzt die Kurzzeitvermietung von Hauptwohnsitzen auf 90 Übernachtungen pro Kalenderjahr. Bei Überschreitung drohen Bußgelder bis 500.000 €. Zusätzlich gilt seit 2026 ein 5%-Deckel für Möblierungszuschläge und verschärfte Anforderungen an befristete Mietverträge.

Quellen: §2 ZwVbG Berlin · BGB-Änderungen 2026

Drei Gruppen, drei unterschiedliche Rechtslagen

Die 2026er Regeln treffen verschiedene Vermieter unterschiedlich. MietSense ordnet die für Sie relevanten Vorschriften strukturiert nach Ihrer Situation.

Eigentümer und Vermieter

Sie vermieten Ihre Wohnung oder Ihr Eigentum — kurz-, mittel- oder langfristig, ganz oder zimmerweise. Sie wollen wissen, welche der 2026er Regelungen für Ihre Konstellation gelten und welche Schritte typischerweise relevant sind. Mietpreisbremse, Möblierungszuschlag-Deckel, Befristungsklauseln, WG-Strukturen und Kurzzeitvermietung — wir ordnen das Feld für Sie.

Was MietSense für Sie auswertet

Mieter mit Untervermietung

Sie wohnen zur Miete und vermieten Ihre Wohnung oder ein Zimmer befristet weiter — etwa während eines Auslandsaufenthalts oder eines Sabbaticals. Das BGH-Urteil vom Januar 2026 verändert die Rahmenbedingungen erheblich. Sie möchten verstehen, ab welchem Mietpreis die Untermiete als Gewinn gewertet wird und welche Zustimmungen Ihr Vermieter braucht.

Was MietSense für Sie auswertet

Professionelle Vermieter

Sie vermieten ein oder mehrere Mietobjekte, die nicht Ihr Hauptwohnsitz sind, und sind mit den 2026er Änderungen zur Mietpreisbremse, zum Möblierungszuschlag und zur Befristung von Mietverträgen konfrontiert. Sie möchten je Objekt einen klaren Überblick über die anwendbare Rechtslage — ob bei Langzeit-, Mittel- oder WG-Vermietung.

Was MietSense für Sie auswertet

Wie MietSense arbeitet

Eine strukturierte Informationsleistung in drei Stufen. Jede Stufe baut auf der vorherigen auf, ohne dass Sie zur nächsten verpflichtet sind.

  1. 01Stufe 1

    Quick-Check (kostenlos)

    Vier Fragen zu Ihrer Situation. In unter zwei Minuten erhalten Sie eine erste Übersicht der Regelungen, die für Sie 2026 relevant sind, und konkrete Verweise auf die zugrundeliegenden öffentlichen Quellen.

  2. 02Stufe 2

    Strukturierter Bericht (29 €)

    Ein situationsspezifischer Fragebogen führt zu einem ausführlichen Bericht: alle für Ihre Situation einschlägigen Regelungen, mit Quellenangaben, Mietspiegel-Werten und Verweisen auf die zuständigen Bezirksämter. PDF zum Download und per E-Mail.

  3. 03Stufe 3

    Anwaltsgespräch (89 €, optional)

    Wenn Sie eine persönliche rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation benötigen, vermitteln wir ein 20-minütiges Gespräch mit einem auf Berliner Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt unserer Partnerkanzlei. Termine in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Bei MietSense erhalten Sie strukturierte Informationen aus öffentlichen Rechtsquellen. Rechtliche Beratung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch unsere Partnerkanzlei.

Was MietSense ausmacht

Quellen statt Meinungen

Jede Aussage in unseren Berichten verweist auf die zugrundeliegende Rechtsgrundlage — Paragraphen, BGH-Aktenzeichen, Bezirksamtsmitteilungen, Mietspiegel. Sie können jede Information eigenständig prüfen.

Aktualität durch Monitoring

Unser Regelwerk wird kontinuierlich an neue Urteile, Verordnungen und Bezirksregelungen angepasst. Quartalsweise prüft unsere Partnerkanzlei den Stand der Auswertungslogik.

Klare Trennung von Information und Beratung

MietSense ist eine Informationsleistung, keine Rechtsberatung. Wo eine konkrete rechtliche Einschätzung notwendig ist, vermitteln wir transparent an einen lizenzierten Rechtsanwalt.

Transparente Preise

Keine Abos, keine versteckten Kosten. Sie zahlen nur, wenn Sie die strukturierte Auswertung tatsächlich nutzen.

Quick-Check

Kostenlos

  • Vier Kernfragen zu Ihrer Situation
  • Erste Einordnung der relevanten Regelungen
  • Verweise auf öffentliche Rechtsquellen
Quick-Check starten

Strukturierter Bericht

Empfohlen

29 €

  • Situationsspezifischer Fragebogen
  • Ausführliche Auswertung mit Quellenangaben
  • Mietspiegel-Vergleich für Ihren Bezirk
  • PDF zum Download und per E-Mail
  • Bezirksamts-Adressen und Antragsformulare
Bericht erstellen lassen

Anwaltsgespräch

89 €

  • 20 Minuten mit Anwalt unserer Partnerkanzlei
  • Persönliche Einschätzung Ihrer Situation
  • Terminvergabe in der Regel binnen 48 Stunden
  • Optional: Vermittlung zur weitergehenden Vertretung
Termin buchen

Das Anwaltsgespräch ist eine Leistung unserer Partnerkanzlei und unterliegt deren Honorarordnung. MietSense tritt hier ausschließlich als Vermittler auf.

Bleiben Sie über die 2026er Änderungen informiert

Einmal pro Monat fassen wir die relevanten Entwicklungen für Berliner Vermieter zusammen — neue BGH-Urteile, Bezirksamtsregelungen, Mietspiegel-Änderungen. Strukturiert, mit Quellen, ohne Marketing.

Keine Werbung von Drittanbietern. Kein Tracking. Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Ist MietSense eine Rechtsberatung?

Nein. MietSense ist eine strukturierte Informationsleistung. Wir werten öffentliche Rechtsquellen — Gesetze, BGH-Urteile, Bezirksamtsmitteilungen, Mietspiegel — systematisch nach Ihrer Situation aus. Eine rechtliche Einschätzung Ihres konkreten Einzelfalls ist Aufgabe eines Rechtsanwalts. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Termin bei unserer Partnerkanzlei.

Welche Vermietungssituationen deckt MietSense ab?

MietSense richtet sich an Eigentümer, Vermieter und Mieter, die ihre Wohnung in Berlin vermieten oder untervermieten — kurzfristig (Airbnb-Stil), mittelfristig (befristete Verträge bis 12 Monate) oder langfristig (unbefristet). Auch WG-Vermietung im eigenen Eigentum und das Untervermieten als Hauptmieter sind abgedeckt. Beim Quick-Check finden Sie heraus, welche Konstellation auf Ihre Situation zutrifft.

Wie aktuell sind die Informationen?

Unser Regelwerk wird laufend an Änderungen angepasst — neue Urteile, Verordnungsänderungen, aktualisierte Mietspiegel. Quartalsweise prüft unsere Partnerkanzlei den Stand der Auswertungslogik. Jede Auskunft enthält das Datum der zugrundeliegenden Rechtsquellen.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir erheben nur die Daten, die für die Auswertung Ihrer Situation tatsächlich notwendig sind — keine Namen, Adressen, Vertragspartner. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert, nach 12 Monaten automatisch gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Für welche Städte gilt MietSense?

Aktuell ist MietSense auf Berlin spezialisiert. München, Hamburg und Frankfurt folgen in den kommenden Monaten. Sie können sich für die Erweiterung auf Ihre Stadt vormerken lassen.

Was kostet ein Anwaltsgespräch über MietSense?

Das 20-minütige Erstgespräch über unsere Partnerkanzlei kostet 89 €. Eine darüber hinausgehende Vertretung — etwa bei einem laufenden Bußgeldverfahren — wird direkt mit der Kanzlei nach deren Honorarordnung vereinbart.

Kann ich MietSense auch als Hausverwaltung nutzen?

Eine spezialisierte Lösung für Hausverwaltungen mit größeren Portfolios ist in Vorbereitung. Wenn Sie als Verwaltung Interesse haben, schreiben Sie uns an verwaltung@mietsense.de — wir nehmen Sie auf die Frühnutzerliste auf.

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